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Rückschnitt von
Bäumen, Sträuchern und Hecken Zur Orientierung hier die wichtigsten gesetzlichen Grenzabstände: a) 4 m für sehr stark
wachsende Bäume wie Bergahorn, Linde, Kastanie, Platane, Fichte usw. Bitte schauen Sie sich Ihre Sträucher und Bäume in Grenznähe an und schneiden Sie auf das erforderlich Maß zurück. Bei Neuanpflanzungen sind die o.g. Abstände ebenfalls zu beachten. Bekond, 24.01.2011 Aufruf von Grabstellen auf dem Friedhof in Bekond Gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bekond werden alle Grabstätten (Reihengräber und Wahlgräber), deren letzte Belegung vor dem 01.01.1986 erfolgte, aufgerufen. Die Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, die Bepflanzungen, Grabsteine und Einfassungen bis spätestens 31.03.2011 zu entfernen und zu entsorgen, damit die Flächen von der Ortsgemeinde Bekond eingeebnet werden können. Sollten die Nutzungsberechtigten nicht in der Lage sein, das Grab selbst abzuräumen, kann dies gegen Erstattung der Kosten auch von der Ortsgemeinde Bekond übernommen werden. In diesem Fall bitten wir die Nutzungsberechtigten, sich mit der Gemeindeverwaltung Bekond in Verbindung zu setzen. Bekond, 17. Januar 2011 Paul Reh, Ortsbürgermeister
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